VDH – Windkraft
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Windkraft

Um den Ausbau der Produktion erneuerbarer Energie drastisch zu beschleunigen, wurden von der Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen getroffen. Nach der neuen Gesetzeslage liegt der Planungsauftrag für Windkraftgebiete in NRW grundsätzlich bei den Bezirksregierungen. Hierzu werden bisweilen der LEP und die Regionalpläne überarbeitet. Die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen kann für Kommunen neben den ökologischen Vorteilen auch wirtschaftlich interessant sein. Hierzu hat der Gesetzgeber § 245e Abs. 1 Satz 5 bis 8 BauGB eingeführt (isolierte Positivplanung).

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Windkraft – Mit bundesweiten Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien