Windkraft
Die Windenergie nimmt in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert in der deutschen Energieversorgung ein. Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch lag Ende 2017 bei rund 36 %. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 einen Anteil von mindestens 35 % am Stromverbrauch über erneuerbare Energien zu realisieren, wird demnach erfüllt. Insgesamt sollen die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 40 bis 45 % der Stromerzeugung übernehmen, bis 2050 sogar 80 %. Der Gesetzgeber fördert seit dem 01.01.1997 (BauGB-Novelle 1996) die Erneuerbaren Energien u.a. durch die Einstufung von Windenergieanlagen (WEA) als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach sind WEA im Außenbereich grundsätzlich zulässig, soweit öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Durch die Einführung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde zudem die Möglichkeit einer Standortsteuerung geschaffen. Demnach kann die Verteilung der WEA in einem jeweiligen Gemeindegebiet über die Ausweisung von Konzentrationszonen dahingehend gesteuert werden, dass sie nur noch an den am besten geeigneten Standorten mit möglichst geringen negativen städtebaulichen Auswirkungen zulässig sind. Eine wirksame Konzentrationszonenplanung basiert daher zwingend auf einem schlüssigen Planungskonzept für den gesamten Planungsraum, welches basierend auf einer Standortuntersuchung erstellt wird. Dabei sind in ausführlicher und nachvollziehbarer Weise sowohl die positiven Kriterien, die zur Auswahl der Standorte für WEA geführt haben, als auch die negativen Gründe, die es rechtfertigen, WEA im übrigen Plangebiet auszuschließen zu dokumentieren. Im Anschluss folgt regelmäßig die kommunale Bauleitplanung bei der neben der Änderung des Flächennutzungsplans auch die Möglichkeit besteht, durch die Aufstellung von Bebauungsplänen detaillierte Festsetzungen und somit bessere Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen.
Wir haben für folgende Kommunen Konzentrationszonen für Windkraft mit Ausschlusswirkung geplant:
Jülich, Attendorn, Baesweiler, Linnich, Neuenrade, Rees, Zülpich, Düren, Aldenhoven, Gangelt, Kreuzau, Vettweiß, Waldfeucht, Hürtgenwald und viele mehr.