Windkraft
Damit der Ausbau der Produktion von erneuerbarer Energie drastisch beschleunigt wird, traf die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen. Nach der neuen Gesetzeslage liegt der Planungsauftrag für Windkraftgebiete in NRW grundsätzlich bei den Bezirksregierungen. Hierfür wurde der LEP NRW geändert und bisweilen werden auch die Regionalpläne überarbeitet. Die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen kann für Kommunen sowohl ökologische Vorteile bringen als auch wirtschaftlich interessant sein. Zu diesem Zweck führte der Gesetzgeber § 245e Abs. 1 Satz 5 bis 8 BauGB ein (isolierte Positivplanung).
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Windkraft – mit bundesweiten Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau von erneuerbarer Energie